Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehenden "Verkaufs-und Lieferungsbedingungen". Abweichende Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
2. Angebote Angebote sind stets freibleibend. Liefermöglichkeit vorbehalten.
3. Preise Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise sind Nettopreise, die um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten erhöht werden.
4. Lieferung Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Mengen bleiben unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vorbehalten.
5. Lieferzeit Artikel ohne Werbeanbringung liefern wir schnellstmöglich. Artikel mit Werbeanbringung sind im Allgemeinen innerhalb von 2-4 Wochen lieferbar. Teillieferungen werden nach Möglichkeit vermieden, sind aber in Einzelfällen erforderlich.
6. Zahlung Die Lieferung erfolgt in der Regel auf offene Rechnung (Bonität vorausgesetzt), zahlbar 8 Tage nach Erhalt der Rechnung mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen ab dem 30. Tag seit Rechnungsdatum berechnet. Bei Zielüberschreitungen werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; sie erfolgt immer nur erfüllungshalber und gilt nicht als Bezahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Neukunden/Privatkunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme/Sofortzahlung bei Lieferung.
7. Gewährleistung Weisen die von uns gelieferten Waren offensichtliche Mängel auf oder wurden offensichtlich andere als bestellte Waren geliefert, so kann dies von dem Käufer nur innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet werden, andernfalls gelten die gelieferten Waren als genehmigt. Nichtoffensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich nach Sichtbarwerden schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter und im übrigen frist- und formgerecht erhobener Mängelanzeige kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns abzuführen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Bergheim.
10. Hinweis Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
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